Für den Kunden und Vattenfall ist es wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. Dazu dient bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklausel.
Warum gibt es eigentlich Preisänderungsklauseln für die Wärmeversorgung? Vattenfall liefert Ihnen in diesem Video endlich die passende Antwort und macht Sie gleich ein wenig mit dem Thema vertraut.
Der Wärmepreis für Raumheizung besteht bei der Fernwärmeversorgung aus verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Bestandteilen:
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Der Jahresgrundpreis wird zur Berechnung des verbrauchsunabhängigen Entgelts herangezogen. Das sind die Kosten, die unabhängig von der verbrauchten Wärme anfallen und sich nach dem eingestellten Heizwasservolumendurchfluss richten. Der Jahresgrundpreis enthält die fixen Kosten des Unternehmens für die Bereitstellung der Fernwärme, z.B. Lohnkosten und Investitionen in die Wärmeinfrastruktur.
VERBRAUCHSABHÄNGIG – Diese Preise werden zur Berechnung des Entgelts herangezogen, das je nach der Höhe der verbrauchten Wärmemenge entsteht. Der Arbeitspreis enthält vor allem die Kosten der Brennstoffe; der Emissionspreis die Kosten für den Erwerb der CO2-Zertifikate, die Vattenfall aufgrund gesetzlicher Verpflichtung kaufen muss.
Jahresgrundpreis
Grundpreisfaktor (GPF)
Arbeitspreis
Arbeitspreisfaktor (APF)
Emissionspreis
Emissionspreisfaktor (EPF)
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erzeugnisse der Investitions-güterproduzenten. Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nummer 3.
Index der tariflichen Monatsverdienste in der Gesamtwirtschaft ohne Sonderzahlungen, Wirtschaftszweig Energieversorgung, Deutschland gesamt. Statistisches Bundesamt, Fachserie 16 Reihe 4.3.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Drittlands-kohlebezüge und durchschnittliche Preise frei deutsche Grenze für Kraftwerkssteinkohle aus den Meldungen der Kraftwerksbetreiber, Angabe in Euro je t SKE.
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erdgas bei Abgabe an die Industrie. Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nummer 629.
Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) für Erdgas bei Abgabe an Haushalte. Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2, lfd. Nummer 627.
European Energy Exchange, mengengewichteter Mittelwert für Emissionszertifikate, Angabe in Euro je t CO2.
Der Jahresgrundpreis wird jährlich angepasst. Dabei werden die jeweils aktuellen Indexwerte (L und I) und die Basiswerte aus dem Jahr 2015 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Jahresgrundpreisfaktor lautet wie folgt:
Den neuen Jahresgrundpreis (GPneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Jahresgrundpreises (GPalt), des Jahresgrundpreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (GPFalt) und dem neuen Jahresgrundpreisänderungsfaktor (GPFneu) aus:
GPneu = GPalt × GPFneu / GPFalt
Folgende Werte müssen in die Formel eingesetzt werden:
Lohn (L) | Investitionsgüter-Index (I) | |
---|---|---|
Basis Ø 2015 | 100,0 | 100,0 |
Ø 2017 | 103,9 | 101,8 |
Am Beispiel des Grundpreisfaktors zur Preisbildung des Jahres 2018, auf Basis der Werte des Vorjahres (Ø 2017), ergibt sich folgende Formel:
Lohn (L) | Investitionsgüter-Index (I) | |
---|---|---|
Schritt 1 | 0,35 + 0,35 × 103,9 / 100,0 | + 0,30 × 101,8 / 100,0 |
Schritt 2 | 0,35 + 0,35 × 1,03900 | + 0,30 × 1,01800 |
Schritt 3 | 0,35 + 0,36365 | + 0,30540 |
GPF 2018 | 1,0191 |
Der Arbeitspreis wird quartalsweise angepasst. In die Formel eingesetzt werden die jeweils aktuellen Indexwerte und Preisnotierungen (K, EGK und EGM) und die Basiswerte aus dem Jahr 2015 (K0, EGK0 und EGM0). Die Werte werden beim Statistischen Bundesamt und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreisfaktor lautet wie folgt:
0,30 + 0,10 x K / K0
0,25 x EGK / EGK0
0,35 x EGM / EGM0
Den neuen Arbeitspreis (APneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Arbeitspreises (APalt), des Arbeitspreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (APFalt) und dem neuen Arbeitspreisänderungsfaktor (APFneu) aus:
APneu = APalt x APFneu / APFalt
Nachfolgend die Entwicklung der einzelnen Elemente im letzen Jahr:
Kohlepreis Euro/t SKE |
Erdgas-Index Industrie |
Erdgas-Index Haushalte |
|
---|---|---|---|
Basis Ø 2015 | 67,90 | 100,00 | 100,00 |
Ø Q2 2018 | 88,25 | 95,57 | 90,80 |
Ø Q3 2018 | 100,79 | 99,20 | 91,10 |
Da die Preise und Indizes zum Teil bis zu 2 Monate nach Ende des abgelaufenen Quartals veröffentlicht werden, verwenden wir die Werte des jeweiligen Vor-Quartals. Wenn zum Beispiel im 2. Quartal die neuen abzurechnenden Preise für das nachfolgende 3. Quartal ermittelt werden, werden die Preise und Indizes des abgelaufenen Quartals (1. Quartal) verwendet.
Kohlepreis Euro/t SKE |
Erdgas-Index Industrie |
Erdgas-Index Ha/Ge/Wo |
|
---|---|---|---|
Schritt 1 | 0,30 + 0,10 × 100,79 / 67,90 | + 0,25 × 99,20 / 100,00 | + 0,35 × 91,10 / 100,00 |
Schritt 2 | 0,30 + 0,10 × 1,48439 | + 0,25 × 0,99200 | + 0,35 × 0,91100 |
Schritt 3 | 0,30 + 0,14844 | + 0,24800 | + 0,31885 |
APF Q1 2019 | 1,0153 |
Kohlepreis Euro/t SKE |
Erdgas-Index Industrie |
Erdgas-Index Ha/Ge/Wo |
|
---|---|---|---|
Schritt 1 | 0,30 + 0,10 × 88,25 / 67,90 | + 0,25 × 95,57 / 100,00 | + 0,35 × 90,80 / 100,00 |
Schritt 2 | 0,30 + 0,10 × 1,29971 | + 0,25 × 0,95570 | + 0,35 × 0,90800 |
Schritt 3 | 0,30 + 0,12997 | + 0,23893 | + 0,31780 |
APF Q4 2018 | 0,9867 |
Der Emissionspreis ist ein verbrauchsabhängiger Preis. Der für die Wärmeerzeugung benötigte Anteil an CO2-Zertifikaten wird hierüber weiterberechnet. Bis zum Jahr 2020 wird abhängig von der Gebäudenutzung ein Anteil kostenfreier Zertifikate zugeteilt. Dieses findet in der Ermittlung des Preises Berücksichtigung.
EPF = ZP / ZP0
Der Emissionsppreis wird quartalsweise angepasst. Dabei wird die jeweils aktuelle Preisnotierung (ZP) und der Basiswert aus dem Jahr 2015 (ZP0) in die Formel eingesetzt.
Den neuen Emissionspreis (EPneu) rechnet man unter Zuhilfenahme des bis dahin vereinbarten Emissionspreis (EPalt), des Emissionspreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (EPFalt) und dem neuen Emissionspreisänderungsfaktor (EPFneu) aus:
EPneu = EPalt x EPFneu / EPFalt
Preis für CO2-Zertifikate Euro je t/CO2 |
|
---|---|
Basis Ø 2015 [ZP0] | 7,65 |
Ø Q2 2018 | 14,38 |
Ø Q3 2018 | 18,84 |
Basis bilden die monatlichen Indexwerte für den ECarbix der European Energy Exchange. Die Veröffentlichung erfolgt hier.
Die Durchschnitsswerte des Q2 2018 bilden die Grundlage für den Emissionspreisfaktor des Q4 2018.
18,84 / 7,65 | |
EPF Q1 2019 | 2,4627 |
14,38 / 7,65 | |
EPF Q4 2018 | 1,8797 |
Maßgeblich ist die Nutzungsart (Privathaushalte oder Andere) des versorgten Objektes entsprechend der vorgenannten Tabelle.
Jahr | Zuteilung Andere |
Zuteilung Privathaushalte (WoWi) |
---|---|---|
2012 | 0,0000 | 0,0000 |
2013 | 0,2000 | 0,0000 |
2014 | 0,2714 | 0,1000 |
2015 | 0,3429 | 0,2000 |
2016 | 0,4143 | 0,3000 |
2017 | 0,4857 | 0,4000 |
2018 | 0,5571 | 0,5000 |
2019 | 0,6286 | 0,6000 |
2020 | 0,7000 | 0,7000 |
Emissionspreis (Q1 2019) |
0,409 Ct/kWh |
---|---|
Zuteilungsfaktor 2018 Privathaushalte |
0,6000 |
Abrechnungsrelevanter Emissionspreis (netto) |
0,245 Ct/kWh |
Abrechnungsrelevanter Emissionspreis (brutto) |
0,292 Ct/kWh |
Formel für den abrechnungsrelevanten Emissionspreis:
abrechnungsrelevanter Emissionspreis = EPneu x F