BEG – Förderung für Wärmepumpen

Nachhaltigkeit  •  15.07.2021

#wärme-contracting #nachhaltigkeit

 

Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 ist die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“: 2021 wurden bisherige Förderprogramme zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammengebracht, modernisiert, vereinfacht und optimiert. Investitionen in den Bereichen sollen u. a. mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und dem Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) auf den Weg gebracht werden.

Das Ziel: die Erhöhung von klimagerechten Sanierungen. BAFA und KfW unterstützen mit der BEG Förderung 2021 effiziente Wärmepumpen – zunächst über BEG Einzelmaßnahmen mit Fokus auf die Modernisierung durch Heizungsaustausch bei Bestandsgebäuden. Die Sanierungen sind teilweise auch an die Erreichung gewisser Effizienzhaus-„Stufen“ gekoppelt. Auch bei Neubauten greift die BEG Förderung 2021 für Wärmepumpen – hier vor allem im Rahmen von Effizienzhäusern; nämlich in Form der BEG Förderung von Wärmepumpen mit Sole-Technologie sowie von effizienten Luft-Wasser-Wärmepumpen und kalten Nahwärmenetzen. 
 

Die BEG Förderung 2021: Effiziente Wärmepumpen lohnen auch in Bestandsgebäuden 

Nicht umsonst steht eine Technologie besonders im Fokus der BEG Förderung 2021: die Wärmepumpe. Richtig ausgelegt nutzt diese besonders umweltschonende Heiztechnik die Wärme aus Wärmequellen wie beispielsweise dem Boden, dem Wasser, aus Wasserquellen wie Grundwasser, Abwasser, Flüssen oder der Luft. Durch Einsatz von Strom kann das Temperaturniveau der Wärmequelle effizient gesteigert werden. So werden aus einer Kilowattstunde circa drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugt. Die Effizienz der Wärmepumpe steigt, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle und Heizsystem ist. Grundwasser und Erdreich verfügen während des heizintensiven Winters über eine relativ hohe, stabile Durchschnittstemperatur. Die elektrische Wärmepumpe ist so eine energiesparende Form der Wärmegewinnung mit geringeren CO2-Emissionen als Heizöl- oder Erdgasheizungen.  

Für Bestandsbauten ist die BEG Förderung für Wärmepumpen attraktiv, denn Wärmepumpen lassen sich gut in sanierte Altbauten integrieren. Wärmepumpen besitzen die nötigen Fähigkeiten und Eigenschaften, um in Häusern mit Niedertemperatur-Heizsystemen als Wärmeabnehmer eingesetzt werden zu können. Daher werden solche Sanierungsmaßnahmen durch die BEG Förderung für Wärmepumpen unterstützt. Der Anschluss an eine Flächenheizung (zum Beispiel Fußbodenheizung) ist aufgrund der niedrigen Vorlauftemperaturen für Wärmepumpen günstig. Dagegen ist beim Betrieb mit Heizkörpern die Energieeffizienz reduziert. 

Für Sanierungen von bestehenden Häusern im Rahmen der BEG Förderung für Wärmepumpen gelten seit 1. Januar 2021 folgende Regelungen:

 

  • Verbesserung der Förderung für den Einbau von Wärmepumpen in der Modernisierung (bspw. bei einem Heizungstausch) durch Hochsetzung der maximal förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. 

  • Fördersatz der BEG Förderung für Wärmepumpen bleibt bei 35 % – bzw. bei 45 % der förderfähigen Kosten bei einem Ölkessel-Austausch. (Förderfähige Kosten sind bspw. die Anschaffungskosten, Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung sowie Ausgaben für notwendige Umfeld Maßnahmen) 

  • Fünf zusätzliche Prozentpunkte bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans. 

  • Bei den Einzelmaßnahmen werden auch Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungen durch die BEG Förderung für Wärmepumpen förderfähig. 

  • Förderung auch von austauschpflichtigen Heizungen. 

  • Änderung einiger technischer Mindestvoraussetzungen wie Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz“. 

  • Keine über die allgemeine Marktzulassung hinausgehenden Mindestanforderungen für Wärmepumpen im Rahmen von KfW-Effizienzhäusern. 
     

Energieversorgung von Vattenfall | Energie News | Wärmepumpen-Förderung

 

Die BEG Förderung 2021 für Wärmepumpen wirkungsvoll einsetzen 

Energieeffiziente Wärmepumpen erkennt man an einer hohen Jahresarbeitszahl (JAZ). Optimal sind Systeme, die eine JAZ von 4,0 oder höher. Die JAZ gibt das für ein Jahr ermittelte Verhältnis von abgegebener Heizwärme (Heizarbeit) für die Heizung zu dem dazu erforderlichen Aufwand (Antriebsarbeit einschließlich Hilfsenergie) an. Bei elektrischen Wärmepumpen ist dies der erforderliche elektrische Strom. Für eine JAZ von 4,0 ist für die Bereitstellung von 4 Kilowattstunden (kWh) Heizwärme 1 kWh elektrischer Strom erforderlich. Je höher die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe, desto energieeffizienter, umweltschonender und kostengünstiger arbeitet sie. Luft-Wärmepumpen erreichen diesen Wert nur unter günstigen Umständen.

Vattenfall Energie News

Die aktuellen Entwicklungen in der Wärme- und Energieversorgung immer im Blick: unsere monatlichen Energie News

Damit wir Ihre Anmeldung abschließen können, bestätigen Sie zur Sicherheit bitte Ihre E-Mail-Adresse.

E-Mail öffnen

Bestätigungs-Button klicken

Newsletter erhalten

Wenn Sie innerhalb der nächsten 15 Minuten keine E-Mail von uns erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Zuschuss- und Kreditförderung

 Alle förderungsrelevanten Sanierungen im Rahmen der BEG-Förderung 2021 für Wärmepumpen werden als Zuschuss- oder Kreditförderung angeboten. Anträge für Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Kreditvariante wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt. Wärmepumpen fallen mit 20–45 % unter die Fördermöglichkeit für Erneuerbare Energien für Heizungen. Entweder als Einzelmaßnahmen oder in den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG als systemische Maßnahmen, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit, im Teilprogramm für Nichtwohngebäude (BEG NWG) bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro.

Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im BEG WG und bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche im BEG NWG, aber jeweils bis maximal 30 Millionen Euro. Für die Antragstellung und Auszahlung der Gelder ist eine Begleitung des Projektes durch einen Energieeffizienzexperten, der eine entsprechende Akkreditierung der dena (Deutsche Energie-Agentur) vorweisen kann, nötig. Den Antrag erstellt ein Energieeffizienz-Experte über ein elektronisches Formular der BAFA in Form einer technischen Projektbeschreibung (TPB), welche die Maßnahme genauer erläutert. Sämtliche Förderangebote können mit nur einem Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden. 

Neukunden Wärme (9 - 15 Uhr)

Telefon 030 267 10267

zum Kontaktformular

Bestandskunden Wärme (9 - 15 Uhr)

Telefon 030 267 44267

zum Kontaktformular

Störungsmanagement

Kontakt aufnehmen

alle Ansprechpartner