Entlastung durch die Wärmepreisbremse

Gemäß EWPBG wird berechtigten Kund:innen nach § 11 Abs. 1 ein ermittelter monatlicher Entlastungsbetrag gutgeschrieben.

 

Berechnung des Entlastungsbetrags

Wärmepreisbremse Berechnung des Entlastungsbetrags für § 11 Abs 1
 

Beispielrechnung Entlastungsbetrag

Wärmepreisbremse Beispielrechnung für § 11 Abs 1
 

Differenzbetrag nach § 16 EWPBG:
jeweils vertraglich für den jeweiligen Monat vereinbarter Arbeitspreis (brutto) - 9,5 ct/kWh (brutto)

 

Beispielsweise beträgt der Differenzbetrag für nach § 11 Abs. 1 EWPBG berechtigte Kund:innen bei einem (fiktiven) Arbeitspreis von 12 ct/kWh:
12 ct/kWh – 9,5 ct/kWh = 2,5 ct/kWh

Entlastungskontigent nach § 17 EWPBG:
80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle

 

Prognostizierter Jahresverbrauch im Beispielsfall:
25.000 kWh – davon sind 80% = 20.000 kWh

Monatlicher Entlastungsbetrag:
Differenzbetrag x Entlastungskontingent

 

Monatlicher Entlastungsbetrag im Beispielsfall:
2,5 ct/kWh x (1/12 von 20.000 kWh = 1.666,667 kWh) = 4.166,667 ct = 41,67 EUR

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