Für die Kund:innen und Vattenfall ist es wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. Dazu dient bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklausel.
Die beispielhaften Berechnungen und Ausführungen können Ihnen nur einen allgemeinen Überblick verschaffen. Sie ersetzen nicht die individuelle Angebotserstellung, die auch hinsichtlich der Anschlusskosten von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig ist.
Der Wärmepreis für Raumheizung besteht bei der Fernwärmeversorgung aus verbrauchsunabhängigen und verbrauchsbezogenen Bestandteilen:
Jahresgrundpreis
VERBRAUCHSUNABHÄNGIG – Die Bereitstellung der Fernwärmeversorgung wird mit einem verbrauchsunabhängigen Jahresgrundpreis berechnet, dieser wird in der Einheit "Euro je l/h" angegeben und einmal jährlich zum 1. April angepasst.
Arbeitspreis
VERBRAUCHSBEZOGEN – Beim Arbeitspreis handelt es sich um einen verbrauchsbezogenen Preis, der in der Einheit "Cent je kWh" angegeben wird und jeweils zum ersten eines Quartals angepasst wird.
Vor dem Hintergrund der mehrjährigen Laufzeit der Fernwärmeverträge ist es wirtschaftlich geboten, die einmal vertraglich vereinbarten Preise nicht dauerhaft festzuschreiben. Für die Kund:innen und die Vattenfall Wärme ist es dabei wichtig, eine für beide Seiten nachvollziehbare und transparente Preisvereinbarung zu treffen. Dazu dienen bei mehrjährigen Wärmeversorgungsverträgen die Preisänderungsklauseln.
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wärmeversorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist im § 24, Abs. 4 geregelt, dass die hierfür verwendeten Preisänderungsklauseln sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen müssen.
In den bei Vattenfall verwendeten Preisänderungsklauseln werden Indizes und Preisnotierungen des Statistischen Bundesamtes sowie von der European Energy Exchange verwendet. Diese sogenannten preisbestimmenden Elemente bilden die Grundlage für eine nachvollziehbare und transparente Preisentwicklung.
Jahresgrundpreis = Grundpreisänderungsfaktor (GPF)
Arbeitspreis = Arbeitspreisänderungsfaktor (APF)
Der neue Preis (Pneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Preises (Palt) mit dem Verhältnis des neuen Preisänderungsfaktors (PFneu) zu dem Preisänderungsfaktor aus dem Vorzeitraum (PFalt):
Pneu = Palt × PFneu / PFalt
Investitionsgüterindex, Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten GP-X002 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Lohnindex (Vierteljährlicher Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten 62221-0002, Deutschland, WZ08-D Energieversorgung, Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de
Steinkohleindex, Steinkohle GP09-051 (Index der Einfuhr-preise 61411-0006, Deutschland insgesamt), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Erdgasindex Börsennotierungen; Erdgas, Börsennotierungen GP09-352228-01 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
CO2-Preis für Emissionszertifikate an der EEX (ECarbix) in Euro/t CO2. Grundlage: Homepage https://www.fernwaerme-info.com/service/boersendaten, Veröffentlichung monatlich.
Stromindex Börsenpreis, Elektrischer Strom, Börsenpreis GP09-351115300 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Erdgasindex Handel und Gewerbe; Erdgas, bei Abgabe an Handel und Gewerbe GP09-352222-01 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Holzschnitzelindex; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln GP09-161023 (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte 61241-0004, Deutschland, Sonderpositionen GP2009), Statistisches Bundesamt, www-genesis.destatis.de, Veröffentlichung monatlich.
Der Investitionsgüter-Index repräsentiert die Kostenentwicklung der Investitionen von Anlagenteilen sowie deren Wartung und Instandhaltung. Der Lohn-Index bildet die Entwicklung der Personalkosten bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme ab. Beide Indizes bilden die Grundlage für die Ermittlung des Preisänderungsfaktors für den Jahresgrundpreis (GPF).
Die Produktion unserer Fernwärme ist durch den gekoppelten Erzeugungsprozess in unseren KWK-Anlagen gekennzeichnet. Hierbei werden Strom und Wärme gemeinsam erzeugt, was ressourcenschonend und effizient ist und deshalb als besonders umweltschonend eingestuft wird. In der Folge ergibt sich, dass die wirtschaftliche Situation der Wärmeerzeugung sehr stark von den erzielbaren Stromhandelspreisen abhängt. Diese Abhängigkeiten werden in der Struktur der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreisänderungsfaktor deutlich. Neben den klassischen preisbestimmenden Elementen, welche die Kostenentwicklung der hauptsächlich eingesetzten Brennstoffe (Erdgas, Steinkohle und Holzschnitzeln) sowie Kosten für EU ETS‑Zertifikate (ECarbix) abbilden, enthalten die Klauseln für den Arbeitspreisänderungsfaktor ein negatives Stromelement (Strom-Index). Dadurch ist zudem sichergestellt, dass sich steigende Stromhandelspreise positiv auf die Wärmearbeitspreise auswirken.
Der Erdgas-Index (Handel/Gewerbe/Wohnungswirtschaft) (EGM) hat die Aufgabe, die Entwicklungen des Wärmemarktes zu berücksichtigen.
Der Jahresgrundpreis wird jährlich angepasst. Dabei werden die jeweils aktuellen Indexwerte (L und I) und die Basiswerte aus dem Jahr 2018 (L0 und I0) in die Formel eingesetzt. Alle Werte werden beim Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Die Preisänderungsklausel für den Jahresgrundpreisfaktor lautet wie folgt:
GPFS = 0,40 + 0,30 L/L0 + 0,30 I/I0 |
Der neue Jahresgrundpreis (GPneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Jahresgrundpreises (GPalt) mit dem Verhältnis des neuen Jahresgrundpreisänderungsfaktors (GPFneu) zu dem Jahresgrundpreisänderungsfaktors aus dem Vorjahr (GPFalt):
GPneu = GPalt x GPFneu / GPFalt
Nachfolgend die Entwicklung der einzelnen preisbestimmenden Elemente:
Lohn (L) | Investitionsgüter-Index (I) | |
---|---|---|
Basis Ø 2018 | 94,8 | 103,1 |
Aktueller Zeitraum | 106,2 | 122,1 |
Folgendes Beispiel erläutert die notwendigen Rechenschritte zur Ermittlung des Jahresgrundpreisänderungsfaktors:
Festglied | Lohn (L) | Investitionsgüter-Index (I) | |
---|---|---|---|
Schritt 1 | 0,40 | + 0,30 x 106,2 / 94,8 | + 0,30 x 122,1 / 103,1 |
Schritt 2 | 0,40 | + 0,30 x 1,12025 | + 0,30 x 1,18429 |
Schritt 3 | 0,40 | + 0,33608 | + 0,35529 |
GPF 2024 | 1,0914 |
Die Arbeitspreise werden quartalsweise angepasst. In die Formel eingesetzt werden die jeweils aktuellen Indexwerte und Preisnotierungen (K, EGB, ETS, SB, HS und EGM) und die Basiswerte aus dem Jahr 2018 (K0, EGB0, ETS0, SB0, HS0 und EGM0). Die Werte werden vom Statistischen Bundesamt und der EEX (European Energy Exchange) veröffentlicht. Die Preisänderungsklauseln für die Arbeitspreisänderungsfaktoren lauten wie folgt:
APFSK = (0,20 x K/K0 + 0,60 x EGB/EGB0 + 0,15 x ETS/ETS0 – 0,45 x SB/SB0) + 0,50 x EGM/EGM0 |
APFSN = (0,75 x HS/HS0 – 0,25 x SB/SB0) + 0,50 x EGM/EGM0 |
Der neue Arbeitspreis (APneu) errechnet sich durch Multiplikation des bis dahin geltenden Arbeitspreises (APalt) mit dem Verhältnis des neuen Arbeitspreisänderungsfaktors (APFneu) zu dem Arbeitspreisänderungsfaktors aus dem Vorquartal (APFalt):
APneu = APalt x APFneu / APFalt
Nachfolgend die Entwicklung der einzelnen Preisbestimmungselemente:
Bezugszeitraum der Indizes
In der Vergangenheit wiesen die Preise für die eingesetzten Brennstoffe und ETS‑Zertifikate starke Schwankungen auf. Damit die Auswirkungen auf die verbrauchsbezogenen Preise überschaubar bleiben und einen mittelfristig relativ konstanten Verlauf nehmen, werden die Indizes der preisbestimmenden Elemente in den PÄK auf Grundlage eines rollierenden 12‑Monatsmittels ermittelt. Das bedeutet:
Preisanpassung zum 01. Januar |
Indexwerte von Oktober bis September |
---|---|
Preisanpassung zum 01. April |
Indexwerte von Januar bis Dezember |
Preisanpassung zum 01. Juli |
Indexwerte von April bis März |
Preisanpassung zum 01. Oktober |
Indexwerte von Juli bis Juni |
Steinkohle- Index (K) |
Erdgas- Index (EGB) |
Emissions- zertifikate (ETS) |
Stromindex Börse (SB) |
Erdgas- Index (EGM) |
Holz- schnitzel (HS) |
|
---|---|---|---|---|---|---|
Basis Ø 2018 | 144,10 | 112,20 | 15,77 | 142,60 | 91,00 | 93,40 |
Aktueller Zeitraum | 250,65 | 216,34 | 83,19 | 382,02 | 215,4 | 128,59 |
Folgende Beispiele erläutern die notwendigen Rechenschritte zur Ermittlung der Arbeitspreisänderungsfaktoren:
Stadtwärme Klassik Plus
Steinkohle- Index (K) |
Erdgas- Index (EGB) |
Emissions- zertifikate (ETS) |
Stromindex Börse (SB) |
Erdgas- Index (EGM) |
|
---|---|---|---|---|---|
Schritt 1 | (0,20 x 250,65 / 144,10 + | 0,60 x 216,34 / 112,20 + | 0,15 x 83,19 / 15,77 - | 0,45 x 382,02 / 142,60) + | 0,50 x 215,40 / 91,00 |
Schritt 2 | (0,20 x 1,73942 + | 0,60 x 1,92816 + | 0,15 x 5,27521 - | 0,45 x 2,67896) + | 0,50 x 2,36703 |
Schritt 3 | (0,34788 + | 1,15690 + | 0,79128 - | 1,20553) + | 1,18352 |
APFSK Q2 2024 = | 2,2741 |
Stadtwärme Natur 100
Holz- schnitzel (HS) |
Stromindex Börse (SB) |
Erdgas- Index (EGM) |
|
---|---|---|---|
Schritt 1 | (0,75 x 128,59 / 93,40 - | 0,25 x 382,02 / 142,60) + | 0,50 x 215,40 / 91,00 |
Schritt 2 | (0,75 x 1,37677 - | 0,25 x 2,67896) + | 0,50 x 2,36703 |
Schritt 3 | (1,03258 | 0,66974) + | 1,18352 |
APFSN Q2 2024 = | 1,5464 |