Vertragsumstellung & veränderte Preispolitik

Derzeit erreichen uns viele Fragen zur Vertragsumstellung und der damit verbundenen neuen Preis- und Produktstruktur. Hier erläutern wir Ihnen die Hintergründe.

Bei Vattenfall arbeiten wir an der Fossilfreiheit

In Berlin haben wir gemeinsam mit dem Senat die Wärmewende beschlossen und die erste Hälfte des Weges bereits geschafft: Wir haben die CO2-Emissionen, die mit der Erzeugung von Wärme in Berlin verbunden sind, gegenüber dem Jahr 1990 um mehr als 50 Prozent reduziert. Jetzt geht es um die restlichen 50 Prozent. Diesen Anteil zu beseitigen, wird technisch schwieriger und aufwändiger. Allein für den endgültigen Kohleausstieg bis 2030 werden wir mehr als 3 Milliarden Euro investieren.

Wenn wir dann 2030 ganz aus der Kohle ausgestiegen sind, sparen wir jährlich 2 Millionen Tonnen CO2. Das Land Berlin selbst will bis 2030 die Emissionen von 17 auf 11 Millionen Tonnen, also um 6 Millionen Tonnen senken. Das heißt, wir leisten mit Abstand den größten Einzelbeitrag. Unser Plan ist es schließlich, ab 2040 nur noch Fernwärme anzubieten, die klimaneutral erzeugt wird.

Klimaneutrales Fernwärmeprodukt

Ein konsequenter Schritt beim Umbau unseres Geschäftes ist, dass wir mit unserem Produkt „Stadtwärme Klassik Plus“ ausschließlich ein klimaneutrales Fernwärmeprodukt anbieten. Die CO2-Emissionen, die wir heute noch nicht komplett vermeiden können, kompensieren wir mit "Gold Standard"-Zertifikaten. 

Um die Übergangszeit so nachhaltig wie möglich zu gestalten, haben wir uns bewusst für "Gold Standard"-Zertifikate entschieden. Der durch den World Wildlife Fund (WWF) und andere Umweltorganisationen gegründete "Gold Standard" hat die strengsten Kriterien für die Definition eines Kompensationszertifikates und stellt höchste Standards beim globalen Klimaschutz sicher. Die streng angelegten Maßstäbe an die Projekte und deren Berechnungsmethoden werden wiederum durch externe Gutachter, beispielsweise den TÜV Nord, akkreditiert. Und auch das Bundesumweltamt empfiehlt "Gold Standard". 

Regelungen für Bestandsverträge

Informationen zu bestehenden Verträgen mit quartalsweiser Preisanpassung finden Sie hier.

Für bestehende Verträge mit jährlicher Preisanpassung klicken Sie bitte hier.
 

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